Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) des Waldklettergarten Pappenheims
1. Geltung der AGB: Die AGB gelten für den Waldklettergarten (WKG), Betreiber ist die AktionsRaum GmbH, Stadtparkstraße 8-17, 91788 Pappenheim.
Jedem Benutzer des Waldklettergartens obliegt es, die nachfolgenden AGB vor Betreten und Benutzen des Waldklettergartens zu lesen, sein Einverständnis schriftlich zu bestätigen und deren Einhaltung strikt zu befolgen. Im Falle der Benutzung durch Minderjährige müssen die Erziehungsberechtigten oder ein Beauftragter die AGB dem Minderjährigen zur Kenntnis geben und ihn zur strikten Beachtung anhalten, was ebenfalls durch schriftliche Bestätigung zu erfolgen hat. Hierbei ist die Namensangabe des Erziehungsberechtigten oder Beauftragten sowie des minderjährigen Teilnehmers erforderlich. Bei Minderjährigen Benutzern sind die erziehungsberechtigten oder die Bevollmächtigten für die Aufsicht während des Besuchs des Waldklettergartens allein verantwortlich. Die unbedingte Einhaltung der AGB ist von jedem Benutzer zu gewährleisten, wobei trotzdem jedem Benutzer klar ist, dass das Begehen des Waldklettergartens mit Risiken verbunden ist. Somit erfolgt die Benutzung des Waldklettergartens bei pflichtgemäßer Vertragserfüllung des Betreibers auf eigene Gefahr des Benutzers.
2. Theoretische und praktische Sicherheitseinweisung: Jeder Benutzer hat sich vor Begehen des Waldklettergartens einer praktischen und theoretischen Einweisung zu unterziehen. Den Anweisungen des Personals ist strikt Folge zu leisten. Sofern sich ein Teilnehmer nach erfolgter Sicherheitseinweisung nicht in der Lage sieht, die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Vorgaben korrekt auszuführen und einzuhalten, darf er den Waldklettergarten nicht begehen. Für diesen Fall besteht Anspruch auf Gutschrift des Eintrittsgeldes. Teilnehmer, die den Benutzungsregeln oder Anweisungen des Personals vorsätzlich oder grob fahrlässig zuwider handeln, können von der Benutzung des Waldklettergartens ausgeschlossen werden. Diesen Personen steht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes zu.
3. Zugelassene Benutzer (Altersmindestgrenzen, körperliche Verfassung): Den Waldklettergarten dürfen Teilnehmer ab dem vollendeten 6. Lebensjahr benutzen. Den Bambiniparcour dürfen Kinder von 3-8 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen (Erziehungsberechtigten) benutzen. Von der Benutzung des Waldklettergartens sind Personen, die an einer Krankheit, einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Benutzung des Walderlebnisparks eine Gefahr für sich oder andere darstellen können, ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die unter Alkohol-, Drogen – oder Medikamenteneinfluss stehen. Schwangere dürfen den Walderlebnispark ebenfalls nicht benutzen, ebenso wie Personen, deren Gewicht 120 Kilogramm überschreitet.
4. Sicherheitsausrüstung: Die vom Waldklettergarten gestellt Sicherheitsausrüstung, bestehend aus Komplettgurt, Helm und Verbindungsmitteln, muss nach Anweisung des Personals benutzt werden und darf während der Begehung des WKG nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden. Das Sicherungssystem darf weder manipuliert noch beschädigt noch sonst außer Kraft gesetzt werden. Bei Unsicherheiten oder Problemen hat der Teilnehmer unverzüglich das Personal herbeizurufen oder herbeirufen zu lassen. Bei angelegter Sicherheitsausrüstung ist das Rauchen verboten. Die komplette Sicherheitsausrüstung muss zum Ende der gebuchten Kletterzeit wieder zurückgegeben werden. Vom Teilnehmer verursachte Schäden sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Bei Überschreitung der gebuchten Kletterzeit muss ein Aufpreis von € 3,00 pro angefangene Stunde bezahlt werden.
5. Persönliche Gegenstände: Kleidung, Ausrüstung Gegenstände, die Schmuck, Mobiltelefone, Kameras, Rucksäcke oder Taschen, welche eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder andere darstellen können, dürfen bei Begehen des Waldklettergartens nicht mitgeführt werden. Längere Haare sind in geeigneter Weise mit einem Haargummi so zu fixieren, dass ein Verklemmen an Teilen der Ausrüstung oder der Anlage nicht möglich ist. Piercings müssen vor der Benutzung des WKG entfernt werden. Für die Begehung wird robuste und die Bewegungsfreiheit nicht einengende Kleidung empfohlen. Geschlossenes Schuhwerk ist zu benutzen.
6. Maximale Anzahl von Teilnehmern bei einem Kletterelement: Jedes Kletterelement darf maximal von einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Podesten (Plattformen) dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Seilbahnabfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sich keine weiteren Personen im Ankunftsbereich befinden. Die Teilnehmer haben bei Seilabfahrten, soweit möglich, die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren, beispielsweise bei Bodenkontakt durch Mitlaufen.
7. Haftung: Der Betreiber haftet Benutzern für Schäden im Hinblick auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Betreiber haftet Benutzern für sonstige Schäden nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Erfüllungsgehilfen oder Vertretern des Betreibers. Im Falle von Sach- oder Vermögensschäden, welche lediglich auf eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführend sind, haftet der Betreiber nur soweit es sich um vertragstypische, vorhersehbare Schäden handelt.
8. Schließung des Waldklettergartens: Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Hagel, Regen etc.) ganz oder teilweise einzustellen. Für diesen Fall wird dem Teilnehmer der Eintrittspreis nicht rückerstattet. Sofern der Teilnehmer den Besuch des Waldklettergartens frühzeitig auf eigenen Wunsch abbricht, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
9. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Regelungen rechtsunwirksam sein, führt dies nicht zu Unwirksamkeit der Regelungen im Übrigen.
10. Einverständniserklärung Der Teilnehmer/Besucher des Waldklettergartens versichert, die vorgenannten Nutzungsregeln und Hinweise sorgfältig gelesen und verstanden zu haben und versichert, diese einzuhalten. Gleichzeitig versichert er, dass weder bei ihm noch bei keinem von ihm beaufsichtigten minderjährigen Benutzern Ausschlussgründe nach Ziffer 3 bestehen noch dass der Unterzeichner selbst oder von ihm beaufsichtigte minderjährige Personen verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 5 mit sich führen